Der französische Conseil d’État hat kürzlich den Eilantrag der Plattformen Paymium und Bull Bitcoin abgewiesen, mit dem diese gegen das Dekret zur Umsetzung der europäischen Richtlinie DAC8 vorgehen wollten. Dieser Gesetzestext verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (PSAN) dazu, jährlich persönliche Daten sowie Transaktionsinformationen ihrer Kunden an die Finanzbehörden zu übermitteln. Diese Daten werden anschließend in einem zentralen europäischen Register zusammengeführt – eine Maßnahme, die von den Behörden als unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung innerhalb der Union angepriesen wird.
Die Kläger hatten ihre Verteidigung auf drei Hauptpunkte gestützt: den potenziellen Verstoß gegen europäisches Recht, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und vor allem die Sicherheitsrisiken, die mit der Schaffung zentralisierter Datenbanken einhergehen. Den Antragstellern zufolge setzen solche Dateien die Nutzer konkreten Gefahren aus, insbesondere durch kriminelle Zielerfassung. Dieses Argument spiegelt die besorgniserregende Zunahme von Entführungen und Freiheitsberaubungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen wider, ein Phänomen, das häufig mit dem Abfluss sensibler Informationen über Besitzer digitaler Vermögenswerte korreliert.
In seiner Entscheidung kam der Richter für Eilverfahren jedoch zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse an steuerlicher Transparenz schwerer wiege als die vorgebrachten Bedenken. Bezüglich des Risikos eines Datenlecks stufte der Magistrat die Bedrohung als „sehr gering“ ein und urteilte, dass diese bloße Eventualität keine dringende Lage rechtfertige, die eine sofortige Aussetzung des Dekrets erfordere. Diese Haltung steht im Kontrast zum aktuellen Klima in Frankreich, das von mehreren großangelegten Cyberangriffen auf öffentliche Einrichtungen geprägt ist, bei denen die persönlichen Daten von Millionen Bürgern offengelegt wurden – was den Skeptizismus der Krypto-Community hinsichtlich des tatsächlichen Schutzes staatlich gespeicherter Daten weiter schürt.
Trotz dieser unmittelbaren juristischen Niederlage ist der Rechtsstreit noch lange nicht beendet. Das von Bull Bitcoin eingeleitete Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig und könnte innerhalb von ein bis zwei Jahren zu einer endgültigen Entscheidung führen. Der Conseil d’État behält zudem die Möglichkeit, dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorabentscheidungsfrage vorzulegen, sollte sich bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts eine Schwierigkeit ergeben. Bis zu einer möglichen Änderung sind die französischen Plattformen daher gezwungen, sich diesen neuen Meldepflichten zu unterwerfen, was die schrittweise Angleichung des Krypto-Sektors an die steuerlichen Überwachungsstandards traditioneller Finanzinstitute bestätigt.