Die französische Regierung hat kürzlich die Unsicherheiten bezüglich der privaten Finanzanlagen beendet und bestätigt, dass synthetische ETFs weiterhin im Plan d'Épargne en Actions (PEA) zulässig bleiben. Diese Entscheidung, die vom Minister für öffentliches Handeln und Haushalt verkündet wurde, verwirft eine Reform, die ursprünglich im Rahmen des Haushaltsgesetzentwurfs für 2027 in Erwägung gezogen worden war. Ein solches Verbot hätte Millionen von Anlegern ein wesentliches Instrument zur Diversifizierung ihres Portfolios über die europäischen Grenzen hinaus entzogen.

Im Zentrum der Debatte stand der Mechanismus der sogenannten „Swap-basierten“ Fonds. Diese Finanzinstrumente nutzen Swap-Geschäfte, um die Wertentwicklung internationaler Indizes wie den S&P 500 oder Nasdaq abzubilden, obwohl der PEA strukturell darauf ausgelegt ist, Investitionen in europäische Unternehmenstitel zu fördern. Die Steuerbehörden und das Finanzministerium hatten im Sommer die Kohärenz dieser Praxis in Frage gestellt und argumentiert, dass der Steuervorteil des PEA nicht dazu dienen sollte, indirekt die US-Finanzmärkte zu finanzieren.

Die Tragweite dieses Dossiers war beträchtlich und betraf direkt über 7 Millionen Sparpläne mit einem geschätzten Gesamtvermögen von fast 126 Milliarden Euro. Für Anleger hätte der Ausschluss dieser ETFs den Verlust des Zugangs zur weltweiten Diversifizierung bei gleichzeitigem Erhalt der steuerlichen Vorteile bedeutet. Tatsächlich sind erzielte Kapitalerträge innerhalb eines PEA nach einer Haltedauer von fünf Jahren von der Einkommensteuer befreit und unterliegen lediglich den Sozialabgaben in Höhe von 18,6 %, während auf ein gewöhnliches Wertpapierdepot eine weitaus höhere Steuerlast anfällt.

Auch wenn dieser Vorstoß der Regierung für die nötige Klarheit sorgt, bleibt Wachsamkeit geboten. Obwohl sich die Regierung dazu verpflichtet hat, die aktuellen Zulassungskriterien nicht zu ändern, stellt der endgültige Text des Haushaltsgesetzentwurfs 2027, der im Herbst geprüft wird, die letzte Hürde dar, um den endgültigen Verzicht auf diese Beschränkungen zu bestätigen. Vorerst können Sparer ihre Anlagestrategie fortsetzen, ohne eine abrupte Unterbrechung bei der Verwaltung ihrer internationalen Vermögenswerte innerhalb ihres privilegierten steuerlichen Rahmens fürchten zu müssen.